Voraussetzung für die Einreichung des Scheidungsantrags ist es, dass die Eheleute wenigstens ein Jahr getrennt leben. Ausnahmen gibt es nur in sogenannten Härtefällen.
Trennung bedeutet unter anderem, dass die Eheleute für einander keine Versorgungsleistungen mehr erbringen.
Letztlich muss der Richter davon überzeugt sein, dass die Ehe zerrüttet ist und wenigstens einer der Ehegatten nicht mehr an der Ehe festhalten möchte.
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Antrag auf Scheidung bei Gericht eingereicht werden.
Zuständig ist das Amtsgericht / Familiengericht. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kann der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden kann.
Zusammen mit dem Scheidungsantrag regelt das Gericht auch den Versorgungsausgleich.
Gemeint ist damit der Ausgleich der Renten Ansprüche. Vom Gericht wird im Zusammenhang mit der Scheidung ermittelt, welche Rentenansprüche der Ehemann und welche Rentenansprüche die Ehefrau während der Ehezeit erworben haben. Im Zusammenhang mit der Scheidung werden vom Richter dann die in der Ehezeit beim Ehemann erworbenen Rentenanwartschaften zur Hälfte auf die Ehefrau übertragen und umgekehrt.
Letztlich ist der Versorgungsausgleich auch oft der Grund, warum ein Scheidungsverfahren mehrere Monate oder länger dauert.
Wichtig zu wissen ist, dass der Richter neben der Scheidung und dem Versorgungsausgleich keine weiteren Angelegenheiten automatisch regelt.
Im Zusammenhang mit der Scheidung regelt der Richter also nicht beispielsweise auch den Unterhalt, den Zugewinnausgleich oder den Kindesumgang.
Solche Angelegenheiten werden bei Gericht nur dann im Zusammenhang mit der Scheidung entschieden, wenn dazu eine ausdrückliche Klage von einem der Eheleute bei Gericht eingereicht wird.
Dies hat den Vorteil, dass alle anderen Angelegenheiten zwischen den Eheleuten außergerichtlich und einvernehmlich geregelt werden können und nicht zwingend durch ein Gericht entschieden werden müssen. Die Eheleute haben also die Möglichkeit, im Rahmen einer notariellen Vereinbarung oder einer beim Gericht zu protokollierenden Scheidungsfolgenvereinbarung alle Angelegenheiten neben der Scheidung einvernehmlich zu regeln.
Wenn Sie dazu weitere Informationen benötigen, können Sie gerne einen Besprechungstermin in der Anwaltskanzlei bei Rechtsanwalt Wolfgang Behlau vereinbaren.
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