Nach der Trennung der Eheleute gibt es immer wieder Streit zum Sorgerecht oder zum Umgangsrecht.
Die Frage, bei welchem Elternteil ein Kind nach der Trennung der Eheleute künftig überwiegend Leben wird, betrifft das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ist Teil vom Sorgerecht.
Die Eltern müssen darüber gemeinsam entscheiden. Kein Elternteil hat das Recht, eine solche Entscheidung alleine und gegen den Willen des anderen Elternteils zu treffen.
Nach der Trennung und auch nach der Scheidung behalten in der Regel beide Eltern das Sorgerecht.
Können sich die Eltern nicht einigen, kann eine Klärung beim Jugendamt, bei Beratungsstellen oder letztlich auch beim Familiengericht beantragt werden.
Sind sich die Eltern darüber einig, bei wem das Kind überwiegend lebt, dann kommt es teilweise noch zu Streitigkeiten über die genaue Ausgestaltung des Umgangs.
Selbstverständlich hat auch der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt einen Anspruch darauf, regelmäßigen Kontakt zu dem Kind zu haben.
Maßstab dafür ist immer das Kindeswohl.
Auch das Kind hat einen Anspruch darauf, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.
Das Jugendamt oder ähnliche Beratungsstellen können bei Problemen in Anspruch in Anspruch genommen werden.
Führt dies nicht zum Erfolg oder wird dies von einem der Elternteile abgelehnt, besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung.
Wenn Sie dazu weitere Informationen benötigen, können Sie gerne einen Besprechungstermin in der Anwaltskanzlei bei Rechtsanwalt Wolfgang Behlau vereinbaren.
Einen Termin für eine Erstberatung erhalten Sie meistens auch kurzfristig.
Telefonnummer zur Vereinbarung eines Besprechungstermins:
06221 / 65 9 400
Viele weitere Informationen zum Familienrecht finden Sie auch auf unserer
Spezial-Webseite zum Familienrecht: >> www.ehescheidung-rechtsanwalt.de