Unterhalt - Anwalt Heidelberg

Der Anspruch auf Unterhalt ab der Trennung

Unterhalt - Die Unterschiede

Beim Thema Unterhalt ist zu unterscheiden zwischen dem Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt für den Ehegatten einerseits und dem Unterhalt für Kinder andererseits.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt ist abhängig vom Einkommen des Zahlungspflichtigen Elternteils und richtet sich dann nach einer Tabelle, der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

Trennungsunterhalt

Der Trennungsunterhalt ist demgegenüber der Unterhalt, der bis zur Rechtskraft der Scheidung eingefordert werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch errechnet sich nach dem Einkommen der Eheleute.

Nachehelicher Unerhalt

Beim nachehelichen Unterhalt sieht das Gesetz vor, dass dieser zum Beispiel befristet oder reduziert werden kann.

 

Letztlich hängt dies von den individuellen Lebensverhältnissen der Eheleute ab.

 

Kümmert sich die Ehefrau nach der Scheidung beispielsweise überwiegend um die Erziehung und um Umsorgung der noch kleinen Kinder, steht ihr in der Regel ein Unterhaltsanspruch zu.  Sie ist oftmals nämlich nicht in der Lage, einer beruflichen Tätigkeit in Vollzeit nachzugehen.

 

Unterhaltsansprüche nach der Scheidung kommen auch in Betracht nach einer langen Ehe, in Krankheitsfällen usw.

Wenn Sie dazu weitere Informationen benötigen, können Sie gerne einen Besprechungstermin in der Anwaltskanzlei bei Rechtsanwalt Wolfgang Behlau vereinbaren.

 

Einen Termin für eine Erstberatung erhalten Sie meistens auch kurzfristig.

 

 

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