Zugewinnausgleich bedeutet Vermögensausgleich.
Dabei wird geprüft, wie viel Vermögen der eine Ehegatte auf seinen Namen während der Ehezeit hinzu erworben hat und wie viel Vermögen der andere Ehegatte auf seinen Namen hinzugewonnen hat.
Liegen diese Informationen vor, dann kann ausgerechnet werden, welcher der Ehegatten mehr Vermögen während der Ehe hinzugewonnen hat.
Die Hälfte von diesem Mehrbetrag ist dann an den anderen Ehegatten auszuzahlen.
Maßgeblich für diese Berechnung sind ganz bestimmte Stichtage.
Zum einen gibt es den Stichtag für das Anfangsvermögen. Dies ist der Tag der Hochzeit.
Stichtag für das Endvermögen ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag über das Gericht beim anderen Ehegatten zugestellt wird.
Als drittes gibt es dann noch den Stichtag der Trennung. Der Trennungsstichtag dient in erster Linie zur Überprüfung, ob während der Ehezeit Vermögen verschwendet wurde mit der Absicht, den Zugewinnausgleich zu manipulieren.
Stehen die Vermögensposition fest, ist die Berechnung des Zugewinnausgleichs reine Mathematik.
Bis es jedoch soweit ist, müssen eventuell Gutachten eingeholt oder Absprachen zwischen den Eheleuten getroffen werden.
Selbstverständlich sieht das Gesetz im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich auch vor, dass Auskunftsansprüche bestehen.
Vom jeweils anderen Ehegatten kann verlangt werden, dass eine Vermögensaufstellung zu den Stichtagen zur Verfügung gestellt wird mit entsprechenden Belegen und Nachweisen.
Trotzdem kommt es dabei immer wieder zu rechtlichen Problemen und Fragestellungen. Häufig sind es die kleinen Details, die dann wesentlich und zu beachten sind.
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