Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker und Rechtsanwalt Patrick Welke übernehmen Ihre Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen.  Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker ist seit vielen Jahren in Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz tätig. In einer großen Vielzahl von Betäubungsmittelverfahren hat er bereits Mandanten wegen der unterschiedlichsten Vorwürfe verteidigt: Besitz, Handeltreiben, Anbau, Einfuhr, Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige etc. Erfahrung ist hier auch wegen der sehr unterschiedlichen Strafen in den jeweiligen Gerichtsbezirken besonders wichtig. Auch Rechtsanwalt Patrick Welke hat einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Strafverteidiger auf die Verteidigung in Betäubungsmittelsachen gelegt.

 

Kooperation mit Fachberatungsstellen

Es ist wichtig, die speziellen Instrumente des Betäubungsmittelstrafrechts zu beherrschen - und für den Mandanten möglichst günstig zum Einsatz zu bringen. Bereits seit Jahren besteht eine sehr enge Kooperation unserer Kanzlei mit dem Drogen Verein Mannheim e.V., der größten Fachberatungsstelle der Region.

 

Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker steht zudem in Kontakt zu verschiedenen Therapieeinrichtungen zur Vermittlung von Mandanten in stationäre Langzeittherapien (Therapie statt Strafe).

 

Je nach Ausgang des Verfahrens können Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker oder Rechtsanwalt Patrick Welke für Sie auch die Zurückstellung der Strafe nach § 35 BtMG beantragen und bei der Vermittlung einer geeigneten Drogenberatungsstelle behilflich sein.

Telefonüberwachung, Festnahme und Untersuchungshaft

In kaum einem anderem Bereich findet Strafverfolgung mit einer größeren Intensität statt als hier: Polizei und Staatsanwaltschaft aktivieren alle ihr vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel: Telefonüberwachung, verdeckte Ermittler, sogenannte Vertrauenspersonen der Polizei etc. In kaum einem anderen Bereich – von Kapitalstraftaten einmal abgesehen – drohen so hohe Strafen wie bei einem Verstoß gegen das BtMG. Bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, insbesondere auch beim Vorwurf der Einfuhr von Betäubungsmitteln aus dem Ausland, droht regelmäßig Untersuchungshaft.

 

Bei Durchsuchung, Festnahme oder Verhaftung ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker für Sie jederzeit zu erreichen. Gerade hier ist es wichtig, die Weichen so früh wie möglich zu stellen. Im Notfall erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker jederzeit über die Handynummer 0172 / 937 26 11 oder per Email über becker(-at-)kanzlei-hd.de. 

Drogendelikte: Entziehung der Fahrerlaubnis?

Oft ist auch bei geringfügigen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zwar nur eine mäßige Strafe zu erwarten, aber aufgrund einer Mitteilung der Strafverfolgungsbehörden an die Fahrerlaubnisstelle droht für Sie möglicherweise Ärger "aus einer ganz anderen Ecke": Die Fahrerlaubnisstelle prüft bei Meldung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz regelmäßig, ob die Fahreignung des Täters gegeben ist. Ihr Führerschein kann auch schon bei der Festnahme mit lediglich einem Gramm Marihuana oder Haschisch in Gefahr sein.

 

Hier benötigen Sie einen Verteidiger, der sich auf diesem Rechtsgebiet auskennt. Eine Aussage bei der Polizei ohne Verteidiger kann schwerwiegende Nachteile bringen, die sich möglicherweise nicht mehr rückgängig machen lassen. Nehmen Sie daher bereits bei einer Vorladung der Polizei wegen eines BtM-Verstoßes Kontakt zu uns auf. Suchen Sie anwaltliche Hilfe, bevor Sie bei der Polizei aussagen, nicht erst danach. Wir können für Sie auch zunächst Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten nehmen und die weitere Vorgehensweise dem entsprechend mit Ihnen planen.

 

Sie haben weitere Fragen?

Sie werden beschuldigt, Betäubungsmittel besessen oder mit ihnen gehandelt zu haben, und Sie benötigen anwaltliche Unterstützung?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

 

Email: info(-at-)kanzlei-hd.de

Telefon: 06221/659 400