Notdienst im Strafrecht

Strafrechtlicher Notdienst bei Verhaftung und Durchsuchung

Im Strafverfahren gibt es Situationen, die eine dringende Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger notwendig machen. Dies ist vor allem bei einer Verhaftung, oder auch bei einer Durchsuchung der Fall. 

Für solche Notfälle steht Ihnen der Notdienst unserer Kanzlei zur Verfügung, da ein schnelles Handeln gefragt ist. 

 

Deshalb können Sie im Notfall die auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte Herrn Dr. Jörg Becker und Herrn Patrick Welke jederzeit unter den folgenden Telefonnummern erreichen.

 

Ratschläge für den strafrechtlichen Notfall

Sind Sie oder ein Angehöriger von einen solchen Notfall betroffen, sollten Sie sich unbedingt zunächst auf Ihr Schweigerecht berufen. Eine Einlassung ohne eine vorher gewährte Akteneinsicht kann schwere Folgen nach sich ziehen. Wenn Sie schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden. 

 

Zudem haben Sie in einer solchen Situation das Recht, einen Verteidiger Ihrer Wahl zu kontaktieren. Die auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker und Patrick Welke aus Heidelberg würden Ihnen in einem solchen Notfall zuerst telefonisch zur Seite stehen und Sie gegebenenfalls sofort bei der Polizei aufsuchen, um Sie persönlich über Ihre Rechte zu informieren und beratend für Sie tätig zu sein. 

 

Durch den Notdienst in Strafsachen erhalten Sie und Ihre Angehörigen in jeder Situation eine optimale Verteidigung.