Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsstrafsachen

Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

In Sachen Verkehrsrecht werden wir für Sie tätig, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird. In Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten droht Ihnen die Verhängung eines Bußgelds, eines Fahrverbots, Eintragungen (Punkte) im Fahreignungsregister in Flensburg und im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis. Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, haben Sie darüber hinaus möglicherweise mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen. 

 

Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker und Rechtsanwalt Patrick Welke übernehmen Ihre Verteidigung sowohl im Ordnungswidrigkeiten- als auch im Strafverfahren. Hierbei übernimmt oft die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens.

 

 

Bitte beachten Sie, dass gerade bei Bußgeld-Verfahren kurze Rechtsmittelfristen gelten – die Einspruchsfrist bei einem Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen. Zögern Sie daher nicht, einen Rechtsanwalt schnellstmöglich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.


Bußgeldbescheid erhalten?

Sind Sie geblitzt worden oder haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihnen einen Abstandsverstoß, einen Rotlichtverstoß oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorwirft? Wir legen für Sie Einspruch gegen den Bescheid ein und beantragen Akteneinsicht. So können wir die Messung individuell auf Messfehler überprüfen, die nicht nur auf einen technischen Defekt, sondern auch auf eine falsche Wartung, Eichung oder Bedienung des Messgeräts oder eine falsche Positionierung zurückzuführen sein können. Auch die örtlichen Gegebenheiten und die Witterung können hierbei eine Rolle spielen. Soweit es nach dem Einspruch zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt, vertreten wir auch in dieser Ihre rechtlichen Interessen.

Straftaten im Straßenverkehr

Zu den Verkehrsstrafsachen gehört beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), die Nötigung im Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs oder das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Auch das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis stellt nach § 21 StVG eine Straftat dar. Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker und Rechtsanwalt Patrick Welke übernehmen Ihre Verteidigung in sämtlichen Bereichen des Verkehrsstrafrechts. 

 

Straßenverkehrsstraftaten sind Massendelikte und machen in Baden-Württemberg regelmäßig über 20% der geführten Ermittlungsverfahren aus. Anwaltliche Unterstützung stellt sicher, dass die Besonderheiten Ihres Falles in der Masse der Verfahren nicht untergehen. 

 

Sie haben Fragen?

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder werden einer Straftat im Straßenverkehr beschuldigt?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Email: info(-at-)kanzlei-hd.de

Telefon: 06221/659 400